Wir verstehen, wie ärgerlich unerwartete Abbuchungen sein können. Falls Sie Ihr Singa-Abonnement gekündigt haben, aber weiterhin Abbuchungen feststellen, liegt das meist daran, dass die Kündigung nicht abgeschlossen wurde, das Abonnement über einen Drittanbieter-App-Store (Google oder Apple) erworben wurde oder Sie mehrere Konten besitzen. Dieser Artikel hilft Ihnen, die Ursache zu ermitteln und weitere Abbuchungen zu verhindern.
Was ist als Nächstes zu tun?
Prüfen Sie, auf welcher Plattform Ihr Abonnement erstellt wurde.
Stellen Sie sicher, dass nur eines Ihrer Singa-Konten ein aktives Premium-Abonnement besitzt.
Kontaktieren Sie den entsprechenden App Store, falls das Abonnement dort erworben wurde.
Weitere Gründe könnten sein:
Es wurden mehrere Benutzerkonten mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen erstellt, und in einem dieser Konten besteht weiterhin ein aktives Premium-Abonnement.
Ihre Zahlungskarte ist mit dem Abonnement eines anderen Benutzers (z. B. eines Freundes oder Familienmitglieds) verknüpft.
Da manche Banken Zahlungen verzögert verarbeiten, können Abbuchungen bis zu einigen Tagen nach der Kündigung erfolgen. Es handelt sich dabei nicht um neue Abbuchungen.
Wenn Sie Ihre Kündigung nach Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vorgenommen haben und die Abbuchung für diesen Abrechnungszeitraum zuvor fehlgeschlagen ist, kann die Zahlung nach der Kündigung dennoch abgebucht werden. Die Kündigung Ihres Abonnements storniert nicht die Zahlungstransaktion für den bereits begonnenen Zeitraum.
Die App löschen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Abonnement immer zuerst kündigen sollten, um zukünftige Abbuchungen von Ihrer Zahlungskarte zu vermeiden. Das Löschen der Singa-App von Ihrem Gerät führt nicht zur Kündigung des Abonnements.
Ihre Stornierung wurde nicht abgeschlossen
Falls der Kündigungsprozess unterbrochen oder nicht bestätigt wurde, ist Ihr Abonnement möglicherweise noch aktiv. Sie können Ihren Abonnementstatus überprüfen, indem Sie sich in Ihr Singa-Konto einloggen, zu „Konto“ gehen und „Abrechnung“ auswählen. Im Bereich „Abrechnung“ können Sie die Gültigkeit des Abonnements für dieses Konto prüfen und gegebenenfalls das Premium-Abonnement kündigen.
Ich besitze noch ein aktives Premium-Abonnement auf einem anderen Konto.
In den Kontoeinstellungen können Sie überprüfen, mit welcher E-Mail-Adresse das Konto erstellt wurde. Sie können auch verschiedene E-Mail-Adressen ausprobieren, um festzustellen, ob Sie mehrere Singa-Konten besitzen. Klicken Sie dazu auf der Anmeldeseite auf den Link „Passwort vergessen?“.
Sie erhalten eine Fehlermeldung, falls noch kein Konto mit Ihrer E-Mail-Adresse existiert. Ist bereits ein Konto vorhanden, erhalten Sie einen Link zum Ändern Ihres Passworts per E-Mail. Die Anleitung zur Passwortwiederherstellung finden Sie hier.
Google- und Apple-Abonnements
Die Kündigung muss über denselben App-Store erfolgen, über den Sie das Abonnement ursprünglich abgeschlossen haben. Dies kann beispielsweise über Google Play oder Apple sein. Überprüfen Sie den Status Ihres Abonnements, indem Sie sich in die oben genannten Konten einloggen und Ihre Käufe vergleichen. Kündigen Sie das Abonnement gegebenenfalls. App-Stores können Gebühren erheben, wenn Sie zu kurz vor dem Verlängerungsdatum kündigen.
Wenn Sie Ihr Abo über den Apple App Store abgeschlossen haben, überprüfen Sie Ihre Apple-Abo-Einstellungen.
Wenn Sie Ihr Abo über Google Play abgeschlossen haben, überprüfen Sie Ihre Play Store-Abos.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Abschluss des Abonnements auch den Nutzungsbedingungen zustimmen. Wenn Sie das Abonnement nicht rechtzeitig kündigen, wird Ihnen der Betrag automatisch in Rechnung gestellt.
Warum kann Singa meine App Store- oder Google-Abonnements nicht kündigen?
Da Apple und Google ihre eigenen Abrechnungssysteme kontrollieren, kann Singa weder darauf zugreifen noch sie verändern.
Erhalte ich eine Rückerstattung?
Die Rückerstattung hängt von der Plattform ab, über die Sie das Abonnement erworben haben. Zahlungen an Apple/Google werden über deren jeweilige Systeme erstattet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, wenn die Kündigung nicht oder nach Beginn des aktuellen Abrechnungszeitraums erfolgt ist.

